Überschuldung: Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?

Von Insolvenz wird dann gesprochen, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson nicht mehr in der Lage ist, den laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Häufig bezeichnet man diese Situation auch als Überschuldung. Im engeren Sinne gilt der Überschuldungsbegriff für Kapitalgesellschaften, deren Vermögen geringer ist als die Schulden. Im Insolvenzfall bildet der Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht die notwendige Voraussetzung, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.

Die Unternehmensinsolvenz

Der Insolvenzantrag kann bei Unternehmen von persönlich haftenden Gesellschaftern, Geschäftsführern oder Gläubigern gestellt werden. Bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) ist jeder Geschäftsführer einzeln zur Antragstellung verpflichtet, sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im engeren Sinne eingetreten ist. Wenn nicht spätestens innerhalb von drei Wochen ein entsprechender Antrag gestellt wird, machen sich Geschäftsführer einer Pflichtverletzung schuldig, die entsprechende Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann. Für natürliche Personen (zum Beispiel selbständige Einzelunternehmer) besteht prinzipiell zwar keine Antragspflicht. Bei verzögerter Antragstellung können aber Gläubiger, die sich benachteiligt sehen, die Versagung der Restschuldbefreiung, ein wesentliches Ziel des Insolvenzverfahrens, verlangen.

Die Verbraucherinsolvenz

Für Privatpersonen gibt es seit 1999 die Möglichkeit der Restschuldbefreiung im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Es sieht eine mehrstufige Vorgehensweise vor, um zu einer Restschuldbefreiung zu gelangen. Zunächst muss ein außergerichtlicher Versuch zur Schuldenbereinigung erfolgen. Dazu muss der Verbraucher von seinen Gläubigern eine Aufstellung aller Forderungen verlangen und auf dieser Basis einen Schuldenbereinigungsplan entwickeln – am besten mit Unterstützung durch einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung. Scheitert eine Einigung mit den Gläubigern über diesen Plan, kann ein Insolvenzverfahren beantragt werden. Dafür wird eine Bescheinigung benötigt, in der das Scheitern der Einigungsbemühungen festgestellt wird. Ein solcher Schein kann durch eine öffentlich anerkannte Schuldnerberatung, einen Anwalt, Notar, Steuerberater oder vereidigten Wirtschaftsprüfer ausgestellt werden (auf Insolvenzverfahren spezialisiert ist zum Beispiel JNP). Im Unterschied zu Unternehmen, bei denen eine unterlassene oder zu späte Insolvenzbeantragung Konsequenzen nach sich ziehen kann, sind Privatpersonen grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Dies ist vielmehr eine persönliche Entscheidung. Die Verbraucherinsolvenz steht auch Kleingewerbetreibenden offen.

Die Chance auf einen finanziellen Neustart

Das Eröffnen eines Insolvenzverfahrens ist für die Betroffenen immer eine schwierige Situation. Gerade bei privaten Insolvenzen bedeuten sie eine jahrelange Beschränkung finanzieller Freiheiten und Möglichkeiten. Die Restschuldbefreiung am Ende bedeutet jedoch die Chance für einen finanziellen Neuanfang ohne Belastungen.

 

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