Auch wenn Sie niemand prinzipiell zum Umziehen zwingen kann – manchmal ist es dennoch vonnöten, die Wohnung zu wechseln. Etwa, wenn man seinen Job verliert und in einer Wohnung lebt, die vom Jobcenter als zu teuer eingestuft wird.
Beim Bezug von Arbeitslosengeld I muss das noch nicht unbedingt ein Rolle spielen, aber spätestens wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausläuft und man gezwungen ist, Hartz IV zu beziehen, kann es eng werden.
Bei der Zusammensetzung des Hartz IV-Satzes wird nämlich nur die Miete übernommen, die als angemessen gilt. Die Höhe kann, je nach Region, variieren. So kann es vorkommen, dass Sie von Ihrem übrigen Geld den nötigen Restanteil an der Miete zuzahlen müssen. Die Transferleistung nach dem SGB II ist allerdings recht knapp bemessen, weswegen man sich im Zweifelsfall lieber eine günstigere Wohnung sucht; besonders dann, wenn ein neuer Job nicht in Reichweite ist und man auf unabsehbare Zeit auf Hartz IV angewiesen sein wird.
Erfolgreich beantragen
Doch hier gibt es einige Regeln zu beachten. Damit man Umzugsnebenkosten wie auch etwa die Mietkaution anerkannt und bezahlt bekommt, kann man nicht einfach so umziehen. Zunächst muss beim Jobcenter eine Umzugsgenehmigung eingeholt werden. Hierzu muss man einen Umzugsgrund angeben. Eine zu teure Wohnung ist hierbei ein Kriterium, das geltend gemacht werden kann, ebenso ein gesundheitsgefährdender Zustand der alten Wohnung oder eine Familienzusammenführung. Man bekommt dann eine sogenannte Vermieterbescheinigung ausgehändigt, die ausgefüllt wieder zurück an das Jobcenter geht. In der Vermieterbescheinigung werden alle Daten zur zukünftigen Wohnung festgehalten, wie Adresse, Größe, Baujahr, Kautionshöhe und einiges mehr. Anhand dieser Daten wird dann vonseiten des Jobcenters entschieden, ob der Umzug genehmigt werden kann oder nicht.
Achtung! Auch die Kaution wird übernommen
Auch die Mietkaution kann, bei erfolgter Umzugsgenehmigung, vom Jobcenter übernommen werden. Üblicherweise kann man dann wählen, ob man die Kaution beim Jobcenter in kleinen Raten abzahlen möchte, so dass sie später dem Mieter gehört, oder ob die Kaution Eigentum des Jobcenters bleibt. Hier sind regionale Unterschiede möglich. Die Mietkaution wird dann direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen.
Oft ziehen es die Vermieter vor, dass die Miete der Hartz-IV-Empfänger gleich vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen wird. Dies kann dann beim Jobcenter, zusammen mit den Kontodaten des Vermieters, angegeben werden. Das hat den Vorteil, dass die Miete immer pünktlich überwiesen wird.