Kaum das Abitur in der Tasche, gehen viele Abiturienten an die Hochschule und beginnen ein Studium. Soweit der Idealfall, in der Realität sieht es leider zunehmend so aus, das gestiegene Zulassungsbeschränkungen wie ein hoher Numerus Clausus und andere Beschränkungen vielen Studenten den Zugang zu ihrem Wunschstudiengang erschweren oder gar verhindern. Dies liegt an mehreren Faktoren, so gibt es nicht nur immer weniger Studiengänge, die nicht NC-beschränkt sind und die Anforderungen der NC-beschränkten Studienfächer werden immer höher.
NC-Beschränkung
Das liegt unter anderem an der außerordentlich hohen Zahl der Studenten, an den gekürzten Mitteln für die Bildung und an den sehr undurchschaubaren Zuständen an den Universitäten. Dadurch scheitern immer mehr mit ihrem Antrag auf einen Studienplatz und bekommen entweder nur einen Platz auf einer Warteliste oder gleich einen negativen Bescheid von der ZVS, der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, die nicht nur die sehr beliebten Studienplätze wie Humanmedizin, Psychologie und Pharmazie verteilt, sondern auch das Auswahlverfahren für viele Universitäten übernommen hat.
Widerspruch einlegen
Hat man als ambitionierter Student einen negativen ZVS-Bescheid bekommen, kann man dagegen Widerspruch einlegen und eine Studienplatzklage anstrengen. Mit dieser Klage kann man sich bei der Uni einklagen und auf diese Weise einen Studienplatz in seinem Wunschstudiengang erhalten. Bei der Studienplatzklage sollte man allerdings beachten, dass diese keine hundertprozentige Gewähr auf den Erhalt eines Studienplatzes ist, denn auch, wenn die Studienplatzklage Erfolg hat und zusätzliche Studienplätze vonseiten der Universität zur Verfügung gestellt werden müssen, werden diese zusätzlichen Plätze unter allen Klägern verteilt, sodass man immer noch leer ausgehen kann. Dennoch erhöht die Studienplatzklage die Chancen auf einen Studienplatz allgemein.
Weiterhin ist zu bedenken, dass mit dem angestrengten Klageverfahren auch verschiedene Kosten anfallen, besonders wenn man noch die Unterstützung eines Anwaltes hinzuzieht. Vor dem Einreichen einer Studienplatzklage sollte man sich beim zuständigen Studierendenausschuss über die früheren Studienplatzklagen an der betreffenden Universität informieren und sehen, ob man eine reelle Chance auf Erfolg hat.