Sozialwohnungen müssen nicht ewig bleiben
Karlsruhe – Im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau können private Investoren jahrzehntelang, aber nicht unbefristet zum Angebot von Sozialwohnungen verpflichtet werden. Das gelte auch dann, wenn die Kommune dem Immobilienunternehmen günstig Bauland überlassen habe. Das entschieden die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. (Az. V ZR 176/17) Das Urteil erstrittenMehr lesen