Rechtsreferendarinnen darf Kopftuch verboten werden
Karlsruhe – Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei zu respektieren, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Fall aus Hessen. Ein Kopftuch-Verbot ist demnach aber nicht zwingend. (Az. 2Mehr lesen