Wie Reisende ihren Urlaub an Dritte abgeben
Düsseldorf – Um eine Pauschalreise im Krankheitsfall an einen Dritten abzugeben, ist nur wenig Aufwand nötig. Das ist formlos möglich, zum Beispiel durch ein einfaches Schreiben, in dem festgehalten ist, wer statt einem selbst in den Reisevertrag eintritt. «Dies ist laut Gesetz bis zum Reisebeginn möglich,» erklärt Beate Wagner von der VerbraucherzentraleMehr lesen