Dresden – Wer Funktionen des Handys während der Autofahrt am Steuer nutzen will, darf es dafür nicht in die Hand nehmen. Ansonsten droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg, sagt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Unter Nutzung versteht der Gesetzgeber jegliche Funktion von Handy oder Smartphone. «Also nicht nur das Telefonieren oder SMS tippen, sondern beispielsweise auch bereits das Uhr ablesen oder fotografieren», so der Fachanwalt für Verkehrsrecht. Steckt das Telefon in einer Halterung, darf der Fahrer es mit den Fingern bedienen und mit Freisprecheinrichtung telefonieren. Bei stehendem Fahrzeug darf man es regulär nutzen. Aber: «Dann muss unbedingt der Motor abgestellt sein.»
Das Mobilteil eines Festnetztelefons gilt übrigens nicht als Mobiltelefon. Denn die aktuelle Rechtsprechung bezieht sich auf Telefone mit SIM-Karte. «Theoretisch könnte ich mit einem iPod ohne SIM-Karte etwa Kurznachrichten schreiben», sagt Janeczek. Ratsam sei das aber keinesfalls. Denn dann könne der Fahrer zwar nicht wegen Handynutzung hinter dem Steuer belangt werden, aber wegen der Ablenkung. «Das gilt übrigens auch, wenn mich das Bedienen von Handy oder etwa Navi in einer Halterung zu sehr ablenkt.»
Passiert ein Unfall aufgrund der Handynutzung hinter dem Steuer, kann eine Haftpflichtversicherung den Fahrer bis zu 5000 Euro in Regress nehmen. Die Mehrzahl der Verträge schließt diese Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit zwar aus. «Doch Mietwagenverträge zum Beispiel in der Regel meist nicht», sagt der Anwalt. Die Kaskoversicherung kann die Leistung im Einzelfall sogar um 100 Prozent kürzen.
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(dpa/tmn)