In der heutigen Zeit wird alles teurer und man hat am Ende des Monats oft nicht mehr viel Geld auf dem Konto. Der Sommerurlaub wird für viele zum Luxus. Da man aber doch nicht auf die wichtigen Wochen der Entspannung verzichten möchte, spart man das ganze Jahr, um es sich im Sommer so richtig gut gehen lassen zu können oder im Winter auf der Skipiste die sportliche Herausforderung zu suchen.
Der Urlaub ist nicht so, wie erwartet
Doppelt ärgerlich ist es also, wenn das Hotel nicht das hält, was der Reisekatalog verspricht oder sich der Urlaub durch stundenlange Wartezeiten am Flughafen verzögert. Getrübt wird das Urlaubsvergnügen durch Baustellen direkt neben der Unterkunft, verschmutzte Swimming Pools oder Ungeziefer im Zimmer. Wie verhält man sich richtig, um zumindest einen Schadenersatz für nicht erbrachte Leistungen zu erhalten? Besonders wichtig ist es, gleich am Urlaubsort seinem Unmut Ausdruck zu verleihen. Wenn man eine Pauschalreise gebucht hat, kommt meist ein Mitarbeiter des Veranstalters direkt ins Hotel, um Kundenfragen zu beantworten. Dieser Angestellte ist der erste Ansprechpartner, um auf die Unzufriedenheit zu bekunden. Denn Achtung: Wer dem Reiseveranstalter nicht direkt im Urlaub die Möglichkeit gibt, die Situation zu verbessern, indem man in ein anderes Zimmer oder gar ein anderes Hotel umzieht, hat möglicherweise nach Beendigung der Reise keinen Anspruch auf Entschädigung. Für solche Fälle sollte man auch an der Rezeption oder direkt beim Hoteldirektor seine Kritikpunkte anbringen.
Reklamation von zu Hause
Kann man direkt vor Ort keinen Ansprechpartner ausfindig machen, sollte man sofort nach der Rückkehr aktiv werden. Dabei muss man wissen, dass nicht das Reisebüro, in dem man den Urlaub gebucht hat, für das Qualitätsmonitoring verantwortlich ist, sondern immer der Reiseveranstalter. Wichtig ist, dass man am Urlaubsort mit Fotos genau dokumentiert, womit man unzufrieden war. Generell hat man nach Beendigung der Reise vier Wochen Zeit, um seinen Widerspruch anzumelden und ggf. Geld zurück zu fordern. Allerdings sollte man die Beschwerde auf jeden Fall schriftlich und per Einschreiben anbringen.