Es gibt viele Gründe für eine Kündigung, aber nur wenige Möglichkeiten darauf zu reagieren. Die Wichtigste ist die Kündigungsschutzklage.
Möchte man eine Kündigungsschutzklage erheben, so ist dies mit ganz bestimmten Auflagen verbunden. Die Klage muss spätestens drei Wochen nach dem Erhalt der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden, da ansonsten die Kündigung wirksam wird.
Rechtsberatung ist ratsam
Soll nach dieser Frist eine Kündigungsschutzklage erhoben werden, ist dies nur noch in Ausnahmefällen möglich. Mit einer Kündigungsschutzklage will der Kläger den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses erreichen, indem er die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen lässt. Oft ist es jedoch so, dass der Prozess auf Grund einer Kündigung mit einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht und einer Abfindungszahlung endet und das Arbeitsverhältnis dabei beendet wird. Für den Arbeitnehmer ist es ratsam, sich im Fall einer Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ausführlich beraten zu lassen.
Die Kündigungsschutzklage
Inhaltlich muss eine Kündigungsschutzklage wie folgt aufgebaut sein. Sie muss an das zuständige Arbeitsgericht gerichtet werden, Kläger und Beklagter müssen genannt werden und die Kündigungsschutzklage muss einen begründeten Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung enthalten. Da hier auf einen bestimmten Wortlaut Wert gelegt wird, sollte so eine Kündigungsschutzklage immer von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgesetzt werden. Denn auch wenn vor den Arbeitsgerichten in Deutschland kein Anwaltszwang herrscht, ist es sinnvoll und zweckmäßig einen qualifizierten Rechtsanwalt einzuschalten, damit die eigenen Angelegenheiten bestmöglich vertreten werden. Nach der Überprüfung durch das Arbeitsgericht wird die Kündigungsschutzklage zugelassen oder abgewiesen. Im deutschen Kündigungsschutzgesetz wird von der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung gesprochen. Genau diesen Umstand nutzt das Arbeitsgericht, um zu überprüfen, ob die Kündigungsschutzklage gerechtfertigt ist und Aussicht auf Erfolg hat.
Voraussetzung einer rechtmäßigen Kündigung
Allerdings ist dieses Kündigungsschutzgesetz nicht auf alle Arbeitgeber und Arbeitsverhältnisse zutreffend. So muss eine Mindestarbeitnehmerzahl im Betrieb des Arbeitgebers vorhanden sein und das Arbeitsverhältnis bereits eine gewisse Zeit Bestand haben. Doch auch hier steht ein Fachanwalt für Arbeitsrecht dem Kläger beratend zur Seite und wird auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten hinweisen.
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