Potsdam – Erhöhen Stromanbieter den Preis, haben private Stromkunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sie können also ihren Vertrag zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen, erklärt Hartmut Müller von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Wollen Verbraucher zu einem günstigeren Anbieter wechseln, sollten sie am besten direkt nach Erhalt des Schreibens kündigen – idealerweise per Einschreiben mit Rückschein.
Die Stromversorger müssen auf eine Preisänderung dem Gesetzgeber zufolge «rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode» hinweisen. Dies müsse außerdem auf «transparente und verständliche» Weise geschehen. Der Stromkunde muss auch über seine Rücktrittsrechte informiert werden. Die Mitteilung von Preiserhöhungen ist in der Praxis aber häufig in Informationsbriefen mit langen Texten versteckt, wie Verbraucherschützer kritisieren.
Müller weist außerdem darauf hin, dass Stromkunden beim Anbieterwechsel mit mehreren Tarifrechnern prüfen sollten, welches Angebot für sie das günstigste ist. Dabei sollten sie aus den Voreinstellungen Vergünstigungen und Bonuszahlungen wie einen Neukundenbonus entfernen. Diese werden häufig in den Gesamtpreis eingerechnet, die Tarifrechner spucken dann für das erste Jahr besonders günstige Preise aus.
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(dpa/tmn)