Potsdam – Privat Krankenversicherte müssen steigende Beiträge nicht klaglos hinnehmen. Wer in den kommenden Wochen einen Brief von seiner Versicherung erhält, kann den Krankenversicherungsvertrag kündigen.
«Die Kündigung ist innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Beitragserhöhung möglich», erklärt Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Eine andere Möglichkeit ist, in einen günstigeren Tarif beim gleichen Versicherer zu wechseln.
Ein Beispiel für die Frist: Wer am 4. November ein entsprechendes Schreiben erhält, kann bis zum 3. Januar 2017 den Vertrag auflösen. Die Kündigung gilt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirken soll – also etwa zum 1. Januar 2017. Der Versicherte muss innerhalb von zwei Monaten nach seiner Kündigungserklärung einen Nachweis erbringen, dass er eine neue Krankenversicherung abgeschlossen hat. «Denn in Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht», erklärt Schaarschmidt. Andernfalls ist die Kündigung nicht wirksam.
Wichtig zu beachten: Wer den Vertrag kündigt und sich einen anderen Anbieter sucht, muss meist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung, sowie wegfallenden Altersrückstellungen rechnen. Deshalb ist es oft sinnvoller: Einen anderen Tarif beim gleichen Versicherer zu wählen, Leistungen einzuschränken oder etwa die Selbstbeteiligung zu erhöhen.
Fotocredits: Franziska Gabbert
(dpa/tmn)