In der heutigen Zeit ist es keine Schande mehr, ein Hartz-IV-Empfänger zu sein. Es gibt verschiedene Gründe, diese Sozialleistung in Anspruch nehmen zu müssen. Jeder Bürger hat einen Anspruch auf Mittel des Lebensunterhaltes.
Arbeitslosengeld oder Frührente reichen meist nicht aus, den Standard zu sichern.
Doch wie sieht es mit dem Vermögen aus, das eventuell vorhanden ist?
Auch ein Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch vorhandenes Vermögen zu behalten. Das gilt für Kinder und Erwachsene.
Ob angespartes oder geschenktes Geld. Bei Kindern bleibt der Freibetrag bis 3.100 Euro, dieser Betrag wird nicht angerechnet.
Für Erwachsene gilt, nicht mehr als 9.750 Euro angespartes Vermögen. In einer Bedarfsgemeinschaft gilt diese Grenze für jedes Mitglied. Über den Betrag hinaus dürfen 750 Euro für notwendige Anschaffungen angespart werden.
Alle anderen Geldanlagen und zu Bargeld umgesetzte Wertgegenstände über diese Grenze, sind nicht geschützt, das muss erst in den Haushalt fließen. Wenn dieses Geld aufgebraucht ist, dann zahlt das Amt auch Geld.
Es dürfen auch Lebens- oder Rentenversicherungen bestehen oder angespart werden. Hierbei liegt die Höchstgrenze bei 16.250 Euro. Meist werden solche Versicherungen erst im Rentenalter ausgezahlt, sodass diese Versicherungen geschützt sind und nicht vorzeitig gekündigt werden müssen.
Und Wertanlagen?
Wie sieht es aber mit Geldanlagen, Wertgegenständen und Immobilien bei Hartz IV aus?
Das sogenannte privilegierte Vermögen wird meist nicht angerechnet. Doch was genau bedeutet das?
• Das Auto darf behalten werden, wenn es den Wert von 7.500 Euro nicht übersteigt.
• Ein eigenes Haus mit einer Wohnfläche bis zu 140 Quadratmeter Wohnfläche darf unter Vorbehalt, bis zu einem Gesamtwert von 200.000 Euro behalten werden. Vorbehalt bedeutet, wenn das Haus von einer Person bewohnt wird, wird geprüft, ob nicht doch verkauft oder untervermietet werden muss.
• Wohneigentum darf ein Grundstück bis zu 500 Quadratmeter in der Stadt oder 800 Quadratmeter auf dem Land sein.
• geerbte Wertgegenstände, z.B. alte wertvolle Möbel, dürfen behalten werden. Ein Gemälde von Rembrandt? Der muss leider verkauft werden und wird als Einkommen angerechnet.